Nachmittags, alle Massnahmen und Möglichkeiten seien direkt mit dem Beschuldigten besprochen worden. Selbst wenn der Bericht von Dr. G._____ allein für die operative Nachsorge entscheidend wäre – was er nicht sei – übersehe der Beschwerdeführer, dass der Beschuldigte und weitere Spezialisten den Bericht sowie die CT-Bilder selbst beurteilt hätten, wodurch eine fachärztliche Untersuchung des Beschwerdeführers in jedem Fall erfolgt sei.