Nach durchgeführtem CT sei er nicht vom Beschuldigten oder einem Stellvertreter gesehen worden, wie dies auch im amtlichen Gutachten als notwendig angesehen worden sei. Ob chirurgisch eingegriffen werden müsse, sei eine klinische Entscheidung, die nicht davon abhängig gemacht werden dürfe, was im CT festgestellt werde, und die klinischen Zeichen hätten eine Intervention notwendig gemacht. Dadurch, dass trotz der klinischen Zeichen nicht eingegriffen worden sei, sei er mit einer Anastomoseninsuffizienz nach Hause entlassen worden, was zu erheblichen Komplikationen geführt habe.