Der diensthabende Stationsarzt habe über keinen Facharzttitel verfügt. Die notwendige fachärztliche Beurteilung habe daher nicht an diesen delegiert werden können bzw. die Situation des Beschwerdeführers sei somit nicht fachärztlich beurteilt worden. Der Beschuldigte habe sodann missachtet, dass im CT eine Anastomoseninsuffizienz in aller Regel zwischen dem dritten und dem siebten Tag auftrete. Darum müsse bei verdächtigen Befunden, wie sie bei ihm schon am vierten Tag vorgelegen hätten, gehandelt werden. Nach durchgeführtem CT sei er nicht vom Beschuldigten oder einem Stellvertreter gesehen worden, wie dies auch im amtlichen Gutachten als notwendig angesehen worden sei.