" 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau betreffend die Strafsache gegen B._____ wegen Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 StGB) sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei zu verpflichten, das Strafverfahren fortzusetzen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zulasten der Staatskasse." -4- 3.2. Am 30. April 2025 leistete der Beschwerdeführer die mit Verfügung vom 28. April 2025 eingeforderte Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 1'000.00.