1.11. Mit Eingabe vom 28. März 2025 teilte A._____ der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit, dass er mit der vorgesehenen Einstellungsverfügung nicht einverstanden sei und reichte die von Prof. Dr. med. D._____, am 4. März 2025 (im Auftrag von E._____, [...]) erfolgte Beurteilung zum Sachverständigengutachten von Dr. med. C._____ ein. Er beantragte als Beweisantrag die Erstellung eines fachmedizinischen Obergutachtens, eventualiter das Stellen von Ergänzungsfragen an Dr. med. C._____.