1.6. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2024 nahm der Beschuldigte Stellung zu den Vorwürfen. Er beantragte die Einstellung des Verfahrens. 1.7. Am 19. November 2024 teilte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau A._____ und dem Beschuldigten mit, dass sie den Beizug eines Sachverständigen für erforderlich halte und sie Dr. med. C._____, als Sachverständigen vorschlage. Am 28. November 2024 erfolgte der Gutachterauftrag, nachdem A._____ und der Beschuldigte Gelegenheit hatten, sich zum Gutachter und zu den Fragen zu äussern. -3- 1.8. Dr. med. C._____ erstattete das Gutachten am 20. Januar 2025.