1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete in der Folge am 26. Juni 2024 ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung. 1.3. Am 5. Juli 2024 informierte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Beschuldigten über die Strafanzeige und gab ihm Gelegenheit, sich zu den Tatvorwürfen zu äussern. 1.4. Am 13. August 2024 teilte A._____ durch seinen Vertreter der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit, dass er sich im Strafverfahren als Privatkläger (Straf- und Zivilkläger) beteilige. 1.5. Am 26. September 2024 reichte A._____ der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau seine Entbindungserklärung vom 23. September 2024 ein.