Das Amt für Justizvollzug des Departements Volkwirtschaft und Inneres des Kantons Aargau ordnete mit Vollzugsbefehl vom 15. April 2025 an, dass der Beschwerdeführer im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenvollzugs ab dem 10. April 2025 in den Sicherheitstrakt I der Justizvollzugsanstalt Lenzburg eingewiesen werde. Gleichzeitig hielt es fest, dass der vorzeitige Massnahmenvollzug während des Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg der Vorbereitung für den Übertritt in ein Massnahmenvollzugszentrum und der psychiatrischen Abklärung einer medikamentösen Behandlung diene (Beschwerdebeilage 4).