1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen Gefährdung des Lebens, versuchter Brandstiftung, einfacher Körperverletzung und mehrfacher Drohung. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verlängerte die seit dem 13. November 2024 bestehende Untersuchungshaft mit Verfügung vom 16. Januar 2025 bis zum 13. April 2025. Mit Verfügung vom 16. April 2025 ordnete es die Verlängerung der Untersuchungshaft "bis zum Antritt des vorzeitigen stationären Massnahmenvollzugs, längstens jedoch um 3 Monate bis zum 13. Juli 2025" an. 2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verfügte am 9. April 2025 Folgendes: