Dies gilt auch für die eingehende Nachricht "die IMMER ÜBERZAHL" vom 4. Dezember 2024 um 11:35:29 Uhr (Einvernahme Beschwerdeführer vom 25. März 2025 Beilage 4 S. 4) und das "IMMER". Am deutlichsten zeigt jedoch die vom Beschwerdeführer versendete Sprachnachricht vom 4. Dezember 2024 um 11:36:47 Uhr, dass der Beschwerdeführer in weitere ähnlich gelagerte Delikte involviert sein könnte. Die Sprachnachricht transkribiert sich folgendermassen: "Wir sind in Heitersberg ausgestiegen und direkt dort stieg einer aus, ein Anhänger des Fussballclubs F._____. [Mutmasslich] J._____ und ich gingen direkt hinterher.