_ vom 5. Dezember 2024 Frage 2, 12, 22 und 24). Die Aussagen des Geschädigten 1 werden vom ebenfalls beschuldigten J._____ insofern bestätigt, als dieser aussagte, der Geschädigte 1 habe seine Jacke bereits ausgezogen gehabt, als er zum Beschwerdeführer und Geschädigten 1 zurückgekehrt sei (Einvernahme J._____ vom 13. Dezember 2024 Frage 2, 45, 47 und 49). Ebenfalls nicht restlos geklärt ist, ob der Beschwerdeführer beim Angriff auf den Geschädigten 2 vor Ort war – was vom Geschädigten 2 so behauptet und durch dessen korrekte Nennung des Kontrollschilds des Beschwerdeführers indiziert wird (Einvernahme C.___