Zwar mag es ungewöhnlich erscheinen, dass der Beschwerdeführer den Geschädigten 1 an der Schulter festgehalten (Eröffnung Festnahme des Beschwerdeführers vom 12. Dezember 2024 Frage 95) und sich entschuldigt (Eröffnung Festnahme des Beschwerdeführers vom 12. Dezember 2024 Frage 8 und 40), ihm jedoch keine Kleidung abgenommen habe (Eröffnung Festnahme des Beschwerdeführers vom 12. Dezember 2024 Frage 8 und 37). Dieser Schilderung widerspricht auch der Geschädigte 1, welcher angibt, dass der Beschwerdeführer ihn gepackt und aufgefordert habe, seine Fankleidung auszuziehen (Einvernahme B._____ vom 5. Dezember 2024 Frage 2, 12, 22 und 24).