2.1.4. In seiner Stellungnahme vom 9. Mai 2025 führt der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass die gefundenen Sturmhauben sein Eigentum seien und er diese im Rahmen seines Militärdienstes verwendet habe. Seine DNA-Spuren dürften daher auf den Sturmhauben zu finden sein, ein DNA- Profil sei nicht nötig. Aus einem DNA-Hit lasse sich hinsichtlich der -6-