Betreffend die beiden Raubüberfälle in Baden und Mellingen liege somit ein mehr als nur hinreichender Tatverdacht vor. Die Klärung des Sachverhaltes und die Zuordnung der Tatbeteiligung und -beiträge zu den einzelnen Beschuldigten könne nicht mit milderen Massnahmen erreicht werden. Ein vorgeworfener Raub rechtfertige allemal die Erstellung eines DNA-Profils (Beschwerdeantwort S. 3).