_ entwendet zu haben. Zur Überprüfung des Tatverdachts und der Tatzusammenhänge sei das DNA-Profil des Beschwerdeführers mit den Tatspuren, wie insbesondere dem Deliktsgut, zu vergleichen. Hierfür müsse ein DNA-Profil des Beschwerdeführers erstellt werden. Aufgrund der Nähe des Beschwerdeführers zur Fussballszene, des modus operandi und des sichergestellten Deliktsguts (Fanartikel des Fussballclubs F._____) beständen ausserdem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer weitere Verbrechen oder Vergehen begangen haben könnte.