3. 3.1. Gegen die ihm am 8. April 2025 per Post zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. April 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: " 1. Es sei die Verfügung vom 31. März 2025 betreffend Erstellung eines DNA- Profils aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, die Vernichtung der bereits entnommenen Probe und allfälligen weiteren Analysematerials sowie eines allfälligen, zwischenzeitlich erstellten DNA-Profils zu veranlassen.