Infolge der Auseinandersetzung in der Nacht vom 2. Juli 2024 und des gleichentags gestellten Strafantrags des Beschuldigten (act. 930) eröffnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 2. Juli 2024 ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer und C._____ wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, eventualiter versuchter schwerer Körperverletzung zum Nachteil des Beschuldigten (act. 102). Sie liess diese beiden sowie später auch D._____, E._____ und F._____ als beschuldigte Personen sowie den (vorliegend) Beschuldigten als Auskunftsperson delegiert befragen (act. 105, 107).