Die Schweizerische Strafprozessordnung regelt die Verfolgung und Beurteilung der Straftaten nach Bundesrecht durch die Strafbehörden des Bundes und der Kantone. Die Verfahrensvorschriften anderer Bundesgesetze bleiben vorbehalten (Art. 1 StPO). Strafverfolgungsbehörden im Sinne der Strafprozessordnung sind die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Übertretungsstrafbehörden (Art.