Beschuldigter B._____, […], […] verteidigt durch Rechtsanwalt Martin Leiser, […] Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegenstand vom 28. März 2025 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: