Der andere mit der schwarzen Jacke hatte danach das Messer gezogen […]"). Mit Blick auf die drei Vorfälle besteht zumindest der Verdacht, dass der Beschwerdeführer jeweils als eigentlicher Drahtzieher agierte, so arrangierte er in zwei Fällen die fingierten Betäubungsmittelverkäufe mit den Opfern und auch beim -9-