schwerdeführer forderte vom Opfer mit den Worten "Gib Geld!" das Bargeld (Strafbefehl STA6 ST.2022.3720 vom 15. November 2022 [Beilage 1 zur Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 25. März 2025], S. 1). Zwei der drei Vorfällen gemeinsam ist weiter, dass von den Opfern im Zuge eines vermeintlichen Betäubungsmittelverkaufs Geld abgenommen werden sollte. Dabei vereinbarte jeweils der Beschwerdeführer die Übergaben der Betäubungsmittel gegen Geld mit dem jeweiligen Opfer (Strafbefehl STA6 ST.2022.3720 vom 15. November 2022 [Beilage 1 zur Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 25. März 2025], S. 1: "Der Beschuldigte A.___