Weiter fällt auf, dass bei den Vorfällen im Juli 2023 und im November 2024 mutmasslich derselbe Mitbeschuldigte als Mittäter agierte und dabei jeweils den gewaltsamen Teil der Tat übernommen hat. So setzte der Mitbeschuldigte in der vorliegenden Anlasstat unbestritten ein Klappmesser zur Bedrohung des Opfers ein und wird ihm im Rahmen der Tat vom 14. Juli 2023 vorgehalten, dem Opfer "frontal mit der Faust der linken Hand auf das rechte Auge" geschlagen zu haben, während der Beschwerdeführer zum Opfer gesagt haben soll, "gib alles" (Anklageschrift vom 18. Juli 2024 im Strafverfahren STA6 ST.2023.2889 [Beilage 2 zur Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 25. März 2025], S. 3).