Entsprechend wird in der Lehre mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass grundsätzlich jeder Raub, mindestens aber jener in seinen qualifizierten Formen (Ziff. 2-4), die Anordnung von Haft wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr zulassen sollte (Urteil des Bundesgerichts 7B_1440/2024, 7B_1443/2024 vom 5. Februar 2025 E. 4.5 mit weiteren Hinweisen).