Das Opfer hat im Rahmen seiner Einvernahme vom 5. Februar 2025 ausgeführt, dass es im Vorfeld der Einvernahme aufgrund der Erinnerungen bzw. Gedanken an die Tat nicht habe schlafen können und auch Angst vor den zwei Beschuldigten habe. Zum Vorfall gab es an, dass die Beschuldigten es angeschrien hätten und ihm damit gedroht haben, es abzustechen, wenn es das Geld nicht überweisen würde. Es habe zwar körperlich nichts abbekommen, aber bis heute habe es seine Psyche runtergerissen. Es habe nicht gewusst, ob er [C._____] es einfach machen würde, wenn es nein sage bzw. ob er es verbluten lassen würde, sodass es sterben würde.