" 5.4.3 Die abschliessende rechtliche Würdigung des vorliegenden Vorfalls wird vom Sachgereicht vorzunehmen sein. Erstellt ist, dass der Beschuldigte gemeinsam mit dem Mitbeschuldigten C._____ das Opfer D._____ im Rahmen eines vorgetäuschten Drogenverkaufs dazu aufgefordert haben, dem Mitbeschuldigten mittels Twint-Überweisung Geld zu senden. Als das Opfer auf die mehrmalige Aufforderung der Täter nicht reagiert haben soll, habe der Mitbeschuldigte C._____ ein Klappmesser gezückt, womit das Opfer zusätzlich unter Druck gesetzt werden sollte (vgl. Einvernahme von C._____ vom 14. März 2025, Frage 49 ff.).