2. 2.1. Der Beschwerdeführer wurde am 20. Januar 2025 festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 22. Januar 2025 bis am 20. April 2025 in Untersuchungshaft versetzt. 2.2. Mit Eingabe vom 17. März 2025 stellte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschat Lenzburg-Aarau ein Gesuch um Entlassung aus der Untersuchungshaft.