2.2. Das Ausstandsgesuch wurde den Parteien des Strafverfahrens mit Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 5. Januar 2024 zur Stellungnahme innert 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung zugestellt. Sämtliche Parteien sprachen sich für die Gutheissung des Ausstandsgesuchs aus. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: