2.3. F._____ beantragte mit Schreiben vom 1. Februar 2024 unter Bezugnahme auf die Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 31. Januar 2024, dass alle ihn betreffenden Verfahrensakten den Parteien im Strafverfahren gegen A._____ nicht zugänglich zu machen seien. 2.4. Mit Eingabe vom 6. Februar 2024 ersuchte A._____ um vollständige Akteneinsicht. 2.5. F._____ hielt mit Eingabe vom 26. Februar 2024 an seinem Antrag vom 1. Februar 2024 fest.