sätzen à Fr. 110.00 (unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren) und einer Busse von Fr. 1'900.00. Gegen diesen Strafbefehl erhob A._____ am 29. Juni 2023 Einsprache. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 6. Juli 2023 überwies die Staatsanwaltschaft Baden den Strafbefehl samt allen Akten an das Bezirksgericht Baden mit dem Hinweis, dass der Strafbefehl als Anklageschrift gelte. 2.2. Am 25. Januar 2024 wurden der Vertreter des Privatklägers B._____ und A._____ auf den 25. April 2024 zur Hauptverhandlung vor den Präsidenten des Bezirksgerichts Baden vorgeladen. Der Privatkläger wurde über den Verhandlungstermin informiert.