1.3. 1.3.1. Die Staatsanwaltschaft Baden verfügte am 5. Juni 2023 u.a. die Einstellung des Strafverfahrens gegen A._____ wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. b StPO. Diese Teileinstellungsverfügung wurde am 13. Juni 2023 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt. 1.3.2. Mit Strafbefehl ST.2020.1759 vom 12. Juni 2023 verurteilte die Staatsanwaltschaft Baden A._____ wegen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB und Erschleichens einer falschen Beurkundung gemäss Art. 253 StGB zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 90 Tages- -3-