1.6. Das Verwaltungsgericht leitete die bei ihm eingereichte "Beschwerde" am 9. Februar 2024 zuständigkeitshalber an das Strafgericht des Obergerichts des Kantons Aargau weiter. Dieses leitete die "Beschwerde" in der -3- Annahme, dass es sich um eine Berufungsanmeldung handeln könnte, am 16. Februar 2024 an den Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm weiter.