1.2. Der Beschwerdeführer erhob am 8. September 2023, verbessert am 2. Oktober 2023, Einsprache gegen den ihm am 6. September 2023 zugestellten Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm überwies die Akten mit dem Strafbefehl als Anklage am 3. November 2023 dem Bezirksgericht Kulm zur Durchführung des Hauptverfahrens.