Anfechtungs- Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm vom 15. März 2024 gegenstand betreffend Feststellung der Nichteinreichung einer Berufungsanmeldung bzw. der Rechtskraft des Urteils vom 24. Januar 2024 in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erliess am 29. August 2023 gegen den Beschwerdeführer einen Strafbefehl wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen und Weigerung, der Polizei Ausweise vorzuweisen.