Dies würde bedeuten, dass eine Sache auch dann anvertraut bliebe, wenn man sie nach einem abgeschlossenen Vertragsverhältnis einfach nicht abhole und beim vormaligen Vertragspartner belasse. Das Anvertrauen ende mit dem Ende des Mietvertrages und dem Zeitpunkt, an dem der Beschwerdeführer ihn nicht abgeholt und einfach auf dem Areal der C._____ AG stehen gelassen habe.