Dies habe er aber nicht getan und telefonisch sei er nicht erreichbar gewesen. Man habe ihm deshalb unzählige Sprachnachrichten auf der Combox hinterlassen und ihn aufgefordert, den Bagger abzuholen. Nachdem der Beschwerdeführer auch auf eine SMS vom 24. März 2017 nicht reagiert habe, habe man den Bagger auf dem öffentlich zugänglichen und ungesicherten ehemaligen Q._____- Areal abgestellt. Den Schlüssel habe man an den Öl-Messstab im Motorraum gehängt, wie das der Beschwerdeführer jeweils auch getan habe. Heute befinde sich der Bagger nicht mehr auf dem Q._____-Areal. Was mit ihm passiert sei, nachdem man ihn dort abgestellt habe, entziehe sich seiner Kenntnis.