Nach Darstellung des Beschwerdeführers habe er den Bagger der C._____ AG in der Folge wieder ab dem 3. April 2017 bis zum 30. Dezember 2020 für eine monatliche Pauschalmiete von Fr. 1'400.00 vermietet (wobei offenbar jeweils nur 10 Monate eines Jahres bzw. Fr. 14'000.00 zu vergüten waren). Dies habe er am 25. März 2017 mit dem Beschuldigten, dem damaligen Geschäftsführer der C._____ AG, telefonisch vorbesprochen und mit Schreiben vom 27. März 2017 schriftlich bestätigt. Gemäss dem bei den -5-