2. 2.1. Die Beschwerdeführerin verlangt zunächst, Oberrichter Richli sowie Oberrichterin Massari und Oberrichterin Schär hätten in den Ausstand zu treten, da sie seit 2019 durchwegs parteiische Entscheide mit Bezug auf die Familie G._____ und deren neun Unternehmungen gefällt und dabei "Rechtsbeugung" und Amtsmissbrauch begangen hätten (Beschwerde, S. 3). Damit macht sie sinngemäss jeweils einen Ausstandsgrund nach Art. 56 lit. f StPO geltend.