3.6. Mit Eingabe vom 25. April 2024 (Posteingang) reichte die Beschwerdeführerin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau eine vom 23. April 2024 datierte, an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gerichtete Stellungnahme ein, in der sie unter anderem den Beizug von Akten und "Ausdehnung des Anfechtungsgegenstands" beantragte. 3.7. Mit Eingabe vom 2. Mai 2024 nahm die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 25. April 2024 Stellung.