Trotz Schreibens der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 20. Juni 2023, in welchem der Beschwerdeführer erneut aufgefordert worden war, sich umgehend, spätestens jedoch bis 30. Juni 2023 bei der Anlaufstelle für häusliche Gewalt und der Gruppe Gewaltschutz der Kantonspolizei Aargau zu melden, kam er dieser Verpflichtung erst mit telefonischer Kontaktaufnahme vom 4. Juli 2023 nach. Während mit der Gruppe Gewaltschutz der Kantonspolizei Aargau am 18. Juli 2023 ein Gespräch stattfinden konnte, habe sich der Beschwerdeführer bei der Anlaufstelle für häuslicher Gewalt im Anschluss an sein Telefonat vom 4. Juli 2023 nicht mehr gemeldet (vgl. HA.2023.365,