ner Aggressionstendenzen ein Lernprogramm betreffend häusliche Gewalt zu absolvieren. So habe er der Lebenspartnerin bereits in Bezug auf das letzten Herbst wieder aufgenommene Zusammenleben versprochen, dass er sich ändern werde (vgl. HA.2023.644, Einvernahme der Lebenspartnerin vom 31. Dezember 2023, Frage 103). Eine Änderung ist allerdings nicht ersichtlich, vielmehr ist eine Steigerung des gefährdenden Verhaltens erkennbar. Die Lebenspartnerin gibt auch selbst an, dass sie grosse Angst habe (vgl. Beilage zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg vom 8. April 2024; HA.2023.644, Einvernahme der Lebenspartnerin vom 31. Dezember 2023, Fragen 97, 102).