Der Beschwerdeführer gibt auch selbst an, dass er die Beziehung zu seiner Lebenspartnerin gerne wieder aufnehmen möchte (vgl. HA.2024.124, Einvernahme vom 6. Februar 2024, Fragen 78 ff.). Auch die Lebenspartnerin bestätigt, dass sie sich vorstellen könne, mit dem Beschwerdeführer zusammenzubleiben, und sie ihn immer noch liebe (vgl. HA.2023.644, Einvernahme der Lebenspartnerin vom 31. Dezember 2023, Frage 120: "Ich möchte schon mit ihm weiter zusammen sein, aber in dem Wissen, das es Gut kommt. Also es ist ein Ja und ein Nein. Wir sind schon eine Weile zusammen und ich liebe ihn immer noch."