Urteile des Bundesgerichts 7B_984/2023 vom 8. Januar 2024 E. 2.5.4; 7B_331/2023 vom 7. August 2023 E. 3.3.2; je mit Hinweisen). Im vorliegenden Strafverfahren wird wiederum wegen mehrfacher Drohung zum Nachteil der Lebenspartnerin ermittelt. So soll der Beschwerdeführer der Lebenspartnerin mit dem Tod gedroht haben (vgl. HA.2023.219, Verfügung vom 11. Mai 2023, E. 2.2; HA.2023.644, Einvernahme der Lebenspartnerin vom 31. Dezember 2023, Frage 101). Der Tatverdacht wird im Beschwerdeverfahren nicht bestritten. Die vorliegenden Drohungen des Beschwerdeführers richteten sich gegen hochrangige Rechtsgüter (Leben bzw. körperliche Integrität). Somit kann festgehalten werden, dass das Er-