5.4. 5.4.1. Der Beschwerdeführer wurde gemäss Strafregisterauszug mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 22. Mai 2015 unter anderem wegen mehrfacher Drohung gegenüber der damaligen Lebenspartnerin und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg vom 8. September 2022 wegen mehrfacher Drohung und mehrfacher Tätlichkeiten gegenüber der Lebenspartnerin verurteilt. Gemäss Strafbefehl vom 8. September 2022 drohte der Beschwerdeführer der Lebenspartnerin damit, sie zu erwürgen und dass er sie vergiften sollte (vgl. HA.2023.219, Beilage 7 zum Haftantrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 9. Mai 2023).