Weiter hat der Beschwerdeführer seine Arbeitsstelle im Frühjahr 2023 verloren und verfügt seither über kein Einkommen mehr (vgl. HA.2023.644, Einvernahme zu den persönlichen Verhältnissen vom 30. Dezember 2023, Fragen 9, 16). Die Tatsache, dass er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage gewesen ist, sich ein neues Mobiltelefon anzuschaffen, lässt seine finanziellen Verhältnisse als prekär erscheinen. Gemäss eigenen Aussagen habe er zudem mehrere ausstehende Betreibungen. Im Zeitpunkt der Festnahme Ende Dezember 2023 dürften seine Schulden Fr. 10'000.00 betragen haben (vgl. HA.2023.644, Einvernahme zu den persönlichen Verhältnissen vom 30. Dezember 2023, Frage 29).