In der Schweiz habe er eine Gipser- Lehre absolviert und arbeite seit fünf Jahren als Strassenbauer (vgl. HA.2023.644, Einvernahme zu den persönlichen Verhältnissen vom 30. Dezember 2023, Frage 13). Aufgrund des Strafverfahrens habe er seine Anstellung im Mai 2023 verloren (vgl. HA.2023.644, Hafteröffnung vom 30. Dezember 2023, Frage 38; HA.2023.644, Einvernahme zu den persönlichen Verhältnissen vom 30. Dezember 2023, Frage 16). Der Beschwerdeführer ist ledig (vgl. HA.2023.644, Einvernahme zu den persönlichen Verhältnissen vom 30. Dezember 2023, Frage 8). Weiter gab er an, seine Kernfamilie, namentlich die Mutter und seine Tochter, lebten in der Schweiz (vgl. Beschwerde, Rz. 10).