Er habe damals mit gravierenden existentiellen Problemen zu kämpfen gehabt, weshalb er für den beschränkten Zeitraum vom 11. Mai 2023 bis zum 6. Juni 2023 nicht erreichbar gewesen sei. Es habe sich folglich nicht um ein Untertauchen gehandelt. Nachdem er bei seiner Mutter untergekommen sei, sei die Erreichbarkeit wieder gewährleistet gewesen. Er habe sich schliesslich auch bei der Anlaufstelle für häusliche Gewalt sowie der Gruppe Gewaltschutz der Kantonspolizei Aargau gemeldet. Die belastete Beziehung zur Lebenspartnerin impliziere keine Erhöhung der Fluchtgefahr.