4.4. Mit Stellungnahme vom 22. April 2024 entgegnet der Beschwerdeführer, dass die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die prekäre Situation verkenne, in der er sich damals befunden habe, als er – ohne Geld und ohne Mobiltelefon − von einem Tag auf den anderen auf die Strasse gestellt worden sei. Seine Mutter sei damals landesabwesend gewesen, weshalb er erst später bei ihr habe einziehen können und aus Not im Wald in einem Zelt übernachtet habe. Er habe damals mit gravierenden existentiellen Problemen zu kämpfen gehabt, weshalb er für den beschränkten Zeitraum vom 11. Mai 2023 bis zum 6. Juni 2023 nicht erreichbar gewesen sei.