3. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, sich im Zeitraum zwischen dem 24. Juli 2022 und dem 7. Mai 2023 der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung, der wiederholten Tätlichkeiten, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Beschimpfung und aufgrund eines Vorfalls am 29. Dezember 2023 der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil seiner Lebenspartnerin strafbar gemacht zu haben. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen.