292 StGB), - Verpflichtung, seine Ausweisschriften zu hinterlegen, - Verpflichtung, sich bis am 17. Mai 2023 mit dem Dienst Kriminalprävention / Gruppe Gewaltschutz der Kantonspolizei Aargau in Verbindung zu setzen und deren Vorladungen und Anweisungen Folge zu leisten, - Verpflichtung, sich bis am 24. Mai 2023 einer Eignungsabklärung bei der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt zu unterziehen und bei Eignung das Lernprogramm zu absolvieren.