Im weiteren Verlauf der Untersuchung erhob die Lebenspartnerin weitere Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer (mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Drohung). Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts (fortan: Vorinstanz) vom 11. Mai 2023 (HA.2023.219) wurde hinsichtlich der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Delikte ein dringender Tatverdacht und das Vorliegen der besonderen Haftgründe der Flucht-, Wie- derholungs- und Kollusionsgefahr bejaht. Jedoch wurde der Beschwerdeführer unter Anordnung von Ersatzmassnahmen am 11. Mai 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen. Es wurden folgende Ersatzmassnahmen angeordnet: